Gymnasiale Mittelstufe

Die Jahrgangsstufen 7-9 der gymnasialen Mittelstufe werden nach den G9-Lehrplänen und -Stundentafeln unterrichtet.
Durch ein breites zusätzliches Angebot an Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften können Schülerinnen und Schüler bereits in der Mittelstufe in ihren Interessensschwerpunkten gefördert werden.

Neuaufnahmen in die gymnasiale Mittelstufe der Altkönigschule sind grundsätzlich möglich, sofern die räumlichen, zeitlichen und sachlichen Bedingungen der Schule dies erlauben. Wenn Sie einen Wechsel Ihres Kindes auf die Altkönigschule anstreben, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Leitung des Gymnasialzweiges in Verbindung. Soll ihr Kind aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland in die unsere Mittelstufe aufgenommen werden, sind ggf. Aufnahmetests notwendig.

An der Altkönigschule beginnen alle Schülerinnen und Schüler mit Englisch als erster Fremdsprache. Am Ende der 6. Klasse wählen sie dann die zweite Fremdsprache: Latein, Französisch oder Spanisch.

Als dritte Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wahlunterrichts in der Jahrgangsstufe 9/10 Latein belegen, sofern es genügend Schüler für dieses Angebot gibt. Latein wird in diesen beiden Jahrgängen jeweils dreistündig unterrichtet.

Die Schülerinnen und Schüler können aber auch in der Oberstufe Spanisch als dritte Fremdsprache wählen.

Bitte beachten Sie, dass die Wahl der Fremdsprachen Einfluss auf spätere Schulwechsel haben kann, da nicht alle Schulen gleiche Fremdsprachenangebote haben (insbesondere Spanisch als zweite Fremdsprache). Umgekehrt ist ein Wechsel auf die Altkönigschule mit Französisch als erster Fremdsprache nur in Ausnahmefällen möglich. Im Zweifelsfall suchen Sie bitte die Beratung der Gymnasialzweigleitung.

Hier erhalten Sie in Kürze einen umfassenden Überblick über die Austauschfahrten unserer gymnasialen Mittelstufe.

Das Projekt für die Mittelstufenklassen wurde vom Ausschuss Soziales Lernen und Prävention der Altkönigschule ins Leben gerufen. Bei diesem klasseninternen Wettbewerb, bei der jede Klasse freiwillig ein Jahr lang mitmachen kann, geht es vor allem darum, vorbildliches soziales Verhalten sowie das „Wir-Gefühl“ innerhalb der Klassengemeinschaft zu stärken. Die Schülerinnen und Schüler sprechen vorab über faires und kameradschaftliches Verhalten und legen Kriterien fest, nach denen sie bei Wahlen entsprechend positiv auffallende MitschülerInnen nominieren und wählen. Aus dem Kreis der Nominierten wählen die Schüler schließlich final ihre „Top -Fair-Player“ des Jahres. Die Klassensieger dürfen als Dank und Auszeichnung an einem Schulvormittag einen Ausflug unternehmen.

Am 28. April 2022 ist wieder Girls’ Day bzw. Boys’ Day.

Diese schulische Veranstaltung dient der Berufsorientierung und soll den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 dazu dienen, getrennt und weg von den typischen geschlechtsspezifischen Berufsfeldern Erfahrungen zu sammeln.

Dazu ist aus versicherungstechnischen Gründen ein Antrag auf Freistellung vom Unterricht zu stellen und bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abzugeben. Nach dem Girls’ Day bzw. Boys’ Day ist eine Teilnahmebestätigung des Betriebes der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vorzulegen.

Achtung!

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sammeln bis zum 21.04.2022 die Anträge auf Freistellung vom Unterricht ein und entscheiden dann über die Freistellung vom Unterricht!

Sollte ein Mädchen oder ein Junge sich doch ein typisches rollenspezifisches Berufsfeld gesucht haben, so darf die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer den Antrag auf Freistellung vom Unterricht ablehnen!

Weitere Regelungen und Informationen können Sie unter folgenden Links nachlesen:

http://www.girls-day.de/ oder http://www.boys-day.de/

Den Informationsflyer für den Girl’s bzw. Boys’Day  können Sie sich durch einen Klick auf die blau unterlegten Worte herunterladen.

Zudem erhalten Sie hier das Elternanschreiben sowie die entsprechenden Formulare:

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt ihrer Tochter/ ihres Sohnes im Ausland planen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Studienleiterin Fr.Keppler (Ute.Keppler@schule.hessen.de) für eine Beratung in Verbindung.

Merkblatt für Auslandsaufenthalt

 Vor der Abreise

  • Die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die während der Einführungsphase ein Jahr im Ausland verbringen möchten, stellen spätestens im Verlauf des 2. Halbjahres  der Klasse 9 formlos einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit Nennung des Zeitraums (halbes oder ganzes Schuljahr) und des Aufenthaltslandes. Auch kürzere Beurlaubungen (z.B. 3 Monate) sind möglich. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie ein Schreiben mit allen Informationen zum weiteren Prozedere.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt suchen die Eltern und Schüler/innen das persönliche (Beratungs-) Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer. In speziellen Fragen und in der Zeit während der Abwesenheit erfolgt der Informationsaustausch über die Oberstufenleitung. Dabei hat sich  (z.B. wegen der Kurswahlen) der Mail-Kontakt mit der Schülerin oder dem Schülers und mit den Eltern als sinnvoll erwiesen.

Während des Auslandsaufenthalts

  • Es sollten Fächer belegt werden, die für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere. Mathematik, die Naturwissenschaften, Fremdsprachen* und Geschichte.
    Um nach der Rückkehr den Wiedereinstieg zu erleichtern, ist es ratsam, Freunde zu bitten die Informationen aus dem Unterricht zu sammeln.
    * In Französisch sollte der höchste Kurs belegt werden.
    Für das Fach Latein gilt: Schüler, die ab der Jgst. 6 Latein erlernt haben und im Ausland nicht die Möglichkeit haben das Fach zu belegen, können nach der Rückkehr eine Prüfung in Latein ablegen. Wer diese besteht, bekommt im Abiturzeugnis den Vermerk „Latinum“.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Über den Schulbesuch im Ausland ist nach der Rückkehr ein Nachweis sowie ein  Zeugnis vorzulegen. Die Noten dieses Zeugnisses sind nicht ausschlaggebend für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, können aber bei der Entscheidung für die Einordnung in die zu besuchende Jahrgangsstufe berücksichtigt werden.
  • Über die Frage, ob die Einführungsphase übersprungen werden kann oder wiederholt werden sollte, entscheidet zunächst die Klassenkonferenz der abgebenden Klasse. Grundsätzlich gilt, dass für ein  Überspringen der Einführungsphase das letzte Mittelstufenzeugnis einen Notendurchschnitt unter  2,5 haben soll, wobei die Hauptfächer doppelt gewichtet werden.
    Die endgültige Entscheidung liegt beim Schulleiter, der diesbezüglich nach der Rückkehr des Schülers/der Schülerin kontaktiert werden sollte.
  • Schulische Auslandsaufenthalte sind generell zu begrüßen, weil sie Verständnis für Menschen, Kulturen und Gesellschaften anderer Länder fördern. Die Verordnung für die gymnasiale Oberstufe sieht grundsätzlich vor, dass nach einem Auslandsaufenthalt der Schulbesuch ohne Zeitverzug fortgesetzt werden kann. Erscheint ein erfolgreiches Bestehen der Qualifikationsphase fraglich, behalten wir uns eine Überprüfung des Leistungsstandes mit dem Stoff der Einführungsphase (insbesondere in Mathematik, Deutsch, Englisch und einer Naturwissenschaft) vor. Die Entscheidung hierzu trifft der Schulleiter. Die Eltern werden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der „Auslandsschüler“ enorm angestiegen. Häufig besteht der Wunsch, nach der Rückkehr in die „alte“ Jahrgansstufe, d.h. in die Q1 zu gehen. Die Einführungsphase gilt (unter der Hand) als „ersetzbar“. Dies ist aber tatsächlich nicht so.

  • Der Stoff und die Arbeitsweise der Qualifikationsphase bauen auf dem der Einführungsphase auf und werden hier geübt.
  • Ab der Qualifikationsphase  zählen die Noten bereits für das Abitur. Es gibt also keine „Schonzeit“ mehr.
  • In der Einführungsphase ist auch noch ein „Ausprobieren“ möglich (z.B. bei den Leistungsvorkursen, aber auch in Bezug auf das Kennenlernen zukünftiger Kurslehrer der Qualifikationsphase).

Unabhängig von dem Votum der Klassenkonferenz sollte daher genau überlegt werden, in welche Jahrgangsstufe man nach der Rückkehr geht.

Stand: 2018  Kep

Jahrgangsstufe 7
Jahrgangsstufe 8
Jahrgangsstufe 9
Jahrgangsstufe 10